Schlimmstenfalls droht Bußgeld
Sommerliches Wetter mit hohen Temperaturen verleitet manchen Autofahrer zu leichtsinnigem Verhalten. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) fahren vor allem Frauen oft barfuß, mit Pantoffeln, Badeschlappen oder hinten offenen Schuhen. Das kann bei einer nötigen Gefahrenbremsung verhängnisvoll sein. Denn allzu leicht rutscht der Fuß vom Pedal ab. Außerdem ist es schwierig, den zum Bremsen erforderlichen Pedaldruck ohne Schuhe herzustellen. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, dass dieses Verhalten nur dann mit Bußgeld geahndet werden kann, wenn es zu einem Unfall geführt hat.
Während spärliche Oberbekleidung bei offenem Fenster, Cabriofahren ohne Kopfbedeckung und ähnliches nur zu Erkältungen, steifem Nacken oder Sonnenstich führen können, sieht das bei ungeeignetem Schuhwerk anders aus. Zwar ist das rechtlich nicht direkt zu beanstanden und erfüllt noch nicht den Tatbestand des ungeeigneten Fahrzeugführers (nach StVO). Aber so etwas gilt als unvereinbar mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers. So können ein Gericht bei einem Unfall trotzdem Bußgeld oder Geldstrafe verhängen – ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Verantwortung.
Achelis & Partner GmbH
Public Relations
Friedenspromenade 87
81827 München
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.