Strafe f?r Dr?ngeln im Stadtverkehr
Zu dichtes, dr?ngendes Auffahren auf der Autobahn – bei gleichzeitigem Einsatz von Lichthupe und Hupe – ist nicht nur unangenehm f?r den Vordermann, sondern auch gef?hrlich, weil die Reaktion der Beteiligten unvorhersehbar ist.
Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beurteilen Gerichte neuerdings solch ein Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch innerorts als N?tigung. Ma?geblich sind jeweils die Umst?nde des Einzelfalls. Dabei ahnden Richter nicht mehr nur die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes (halber Tachoabstand) mit BUSSGELD, sondern erkennen darin psychische Gewalt im Sinne einer N?tigung nach dem Strafgesetzbuch.
Allerdings muss das verkehrswidrige Verhalten eine gewisse Intensit?t und Dauer beinhalten. Im konkreten Fall, der h?chstrichterlich entschieden worden war, fuhr ein Verkehrsteilnehmer auf einer Strecke von 300 Metern mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h dicht auf und bet?tigte dabei Hupe und Lichthupe in der Absicht, den Vorausfahrenden zu veranlassen, entweder schneller zu fahren oder die Fahrbahn freizugeben.
Ein solches Verhalten im Stra?enverkehr kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) sanktioniert werden.
BverfG, Beschluss vom 29.03.2007, Az.: 2 BvR 932/06
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit 450.000 Mitgliedern einer der vier gro?en Automobilclubs in Deutschland. Mit seinen T?chtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe ?ber den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der M?nchner Zentrale und in zehn Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter besch?ftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 75 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt ?ber 10.000 unabh?ngige Makler und Mehrfachagenten.
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