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Parkgebühr – Fälschen lohnt sich nicht

Das wird teuer – Um die Parkgebühr zu sparen, legte ein Kraftfahrer einen gefälschten Parkschein hinter die Windschutzscheibe.

Um die Parkgebühr zu sparen und kontrollierende Politessen über die tatsächlich nicht erfolgte Zahlung zu täuschen, legte ein Kraftfahrer einen abgelaufenen Parkschein hinter die Windschutzscheibe seines Pkw, wobei er die Datumsangabe jeweils mit Ziffern in dem Druckbild des Parkscheins so überklebte, dass das aktuelle Datum ausgewiesen wurde.

Das Gericht sah in dieser Handlung zwar keinen Betrug, wohl aber eine Urkundenfälschung und verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld von 1.800 Euro. jlp

Gerichtsurteil Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 264/01


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