Die Fahndung nach unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrern
Passivkonsum von Kokain ist nicht möglich
Die Fahndung nach unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrern wird erfreulicherweise immer erfolgreicher. Gleichzeitig steigt aber auch das Ausreden-Repertoire der Betroffenen stetig an. Ein besonderes Kreativitätsbeispiel lieferte jetzt ein in einer Berliner Diskothek arbeitender junger Mann ab, der bei einer Verkehrskontrolle durch drogentypische körperliche Auffälligkeiten ertappt wurde.
Die Begründung seines Eilantrags gegen den folgenden Entzug seiner Fahrerlaubnis lautete nämlich: Er sei keineswegs ein Drogenkonsument, sondern wohl unfreiwillig mit derartigen Substanzen, die die Gäste trotz Verbots in der Diskothek konsumierten, in Kontakt gekommen.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Berlin hörten sich seine Ausführungen geduldig an, ehe sie dann schnell die Entscheidung der Behörde bestätigten, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Nach ihrer ausführlichen Begründung kamen sie zu dem Schluss, dass man unbewusst diese Droge nicht einnehmen könne, da Kokain nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen von der intakten Oberhaut des Menschen nicht absorbiert werde. Und auch über die Brücke einer irrtümlichen Beimischung gingen sie nicht (VG Berlin, Az.: 11 A 778.0)
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