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Pedelecs StVO – Bald Helmpflicht für Pedelec Fahrer?

Erhöhtes Unfallrisiko von Pedelecs: Für eine Helmpflicht für Nutzer von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs (Pedal Electric Cycles), macht sich jetzt die Deutsche

Verkehrswacht stark. Der Grund dafür ist, dass diese Fahrräder bis zu 45 km/h schnell sind: „Wir rechnen in Zukunft mit deutlich mehr Radfahrern, die nur über geringe oder keine Erfahrung mit Geschwindigkeiten über 25 km/h haben“, so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht. „Das kann zu einem Anstieg der Radfahrunfälle führen.“ Pedelec-Fahrer besitzen aufgrund der entstehenden Geschwindigkeitsunterschiede ein besonders hohes Verletzungsrisiko, wie auch einschlägige Crashtests zeigen.
Zumindest für die sogenannten „schnellen“ Pedelecs, die Höchstgeschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen, soll daher das Tragen eines Fahrradhelms nach Ansicht der Verkehrswacht obligatorisch werden.

Bei den „normalen“ Pedelecs, die bei 25 km/h abgeriegelt werden, wird das Tragen der schützenden Kopfbedeckung zumindest empfohlen. Das Sicherheitsrisiko liegt in der Natur der Sache: Normale und elektrisch unterstütze Fahrräder sind auf denselben Radwegen unterwegs, aber mit stark unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Auch Autofahrer sind derart schnelle Radler (noch) nicht gewohnt. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und EU-Recht gelten Pedelecs mangels dauerhaften Motorantriebs derzeit als Fahrräder und gehören als solche auf den Radweg. Zumindest die schnellen Pedelecs sollten nach Ansicht der Verkehrswacht bald als Motorräder eingestuft werden. mah/mid Bildquelle: hg/mid


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