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Rabiater Autofahrer

Ein Fahrzeugf?hrer verga? die Nebelschlussleuchte an seinem Fahrzeug auszuschalten, was wiederum einen nachfolgenden Kraftfahrer dazu veranlasste, seinen Vordermann durch Lichtsignale zum Ausschalten der Schlussleuchte zu veranlassen.

Als dann der Vordermann anhielt, kam es zu einer heftigen Diskussion, in deren Folge der Kraftfahrer den geblendeten Fahrzeugf?hrer ohne Vorwarnung mit einem Kopfsto? gegen die Stirn verletzte und ihn mit einer Schreckschusspistole bedrohte. Dieses Verhalten zeigte nach Auffassung der Polizei ein so gro?es Aggressionspotenzial, dass die erkennungsdienstliche Behandlung des Fahrzeugf?hrers angeordnet wurde. Wegen der gegebenen Wiederholungsgefahr f?r weitere K?rperverletzungs- und Bedrohungsdelikte beanstandete auch das Gericht diese Ma?nahmen nicht.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Az.: 3 L 53/07


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