oder genügt eine Kennzeichnung auf dem Asphalt? Eine Kennzeichnung auf dem Asphalt
genügt, um einen Fahrradweg als solchen zu markieren. Eine weitere Beschilderung ist nicht notwendig, wenn die bauliche Gestaltung eindeutig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil festgestellt (Az. 14 K 6395/16).
Wie die Deutsche Anwaltshotline hatte ein Fahrzeughalter geklagt dessen Auto abgeschleppt worden war und der einen Gebührenbescheid erhalten hatte. Ihm war vorgeworfen worden, auf einem Radweg geparkt zu haben. Der Beschuldigte vertrat jedoch die Ansicht, dass der Streifen, auf dem er sein Auto abgestellt hatte, nicht als Radweg beschildert gewesen sei. Die Markierungen auf der Straße selbst seien als Kennzeichnung nicht ausreichend und die Abschleppmaßnahme damit rechtswidrig, so seine Begründung.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte dieser Einschätzung nicht. Nach Auffassung der Richter ist eine Kennzeichnung auf der Straße mittels eines durchgezogenen Strichs sowie eines aufgemalten Fahrrads ausreichend. Beides war am betreffenden Ort vorzufinden. ampnet/jri
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