Wer übernimmt wieviel der Schuld, wenn man auf einem Parkplatz mit einem rückwärts fahrenden Fahrzeug kollidiert?
Dies entschied nun das Landgericht Saarbrücken (AZ: 13 S 122/12). Bei der Verhandlung ging ein Fahrer davon aus, dass er nur eine Teilschuld zu begleichen habe, als er mit einem ausparkenden Auto zusammen stieß. Der Kontrahent wehrte sich dagegen mit der Begründung, er sei rückwärts gefahren. Der Vorwärtsfahrer hätte zurückstecken müssen.
Dem stimmten die Richter des Landgerichts Saarbrücken zu, wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt berichtet. Der beklagte Fahrer habe den Unfall durch einen Verstoß gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme verursacht. Auf Parkplätzen sei immer mit ausparkenden und rückwärts fahrenden Fahrzeugen zu rechnen. Autofahrer müssen deshalb so vorsichtig fahren, dass sie jederzeit anhalten können. Hinzu kam noch, dass das Fahrzeug des Rückwärtsfahrers vor dem Zusammenstoß stand, so dass der vorwärts fahrende Unfallgegner den Unfall verschuldet hatte. djd-dmd
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.