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Rechtsüberholen Strafe: Keine Narren-Freiheit für Motorradfahrer

Es gibt Momente, in denen so mancher Autofahrer voller Neid einem Motorrad hinterherschaut. Wer kennt das nicht? Doch das Rechtsüberholen ist unzulässig und die Strafe kann teuer werden:

Es ist mal wieder Stau. Nichts geht mehr. Da drängelt sich ein Motorradfahrer rechts vorbei. Am liebsten würden sich einige Autofahrer mit auf die Maschine setzen und so dem Stau entkommen. Doch Vorsicht: Das Rechtsüberholen – auch beim Durchschlängeln – ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld und bis zu drei Punkten in Flensburg geahndet werden. Kommt es zum Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an. Auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist nicht zulässig.
Der gilt nämlich nicht als Fahrbahn und darf deshalb nicht zum Fahren benutzt werden. Links überholen dürfen Motorradfahrer zwar grundsätzlich, aber nur innerhalb der Fahrbahnmarkierung, und das dürfte oft am fehlenden Platz scheitern. Anders sieht die Lage für Mofa- und Radfahrer aus: Sie dürfen einen Stau oder wartende Fahrzeuge an der Ampel vorsichtig rechts überholen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 5 Ss (OWi) 151/90), teilen die Arag-Experten mit. mid/rlo


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