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Rotlichtverstoß – Augenblicksversagen oder gravierende Pflichtverletzung

Rotlichtverstoß bei Mitzieheffekt.

Verlässt sich ein Kraftfahrzeugführer bei der Annäherung an eine Lichtzeichenanlage auf das Verhalten bzw. die Einschätzung seines Vordermanns und überfährt er deshalb das schon mehr als eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt. jlp

Gerichtsurteil Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 1 ObOWi 310/


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