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Schadenfreiheitsregulierung: Beim Ausparken hat es gekracht

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Durch Rechnen sparen /
Rabatt erhalten: Schaden selber bezahlen
Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Beule. Die eigene Schuld steht außer Frage. Oftmals lohnt es sich nicht, solch eine Beule der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Eine Faustregel besagt: Schäden bis zu 600 Euro bezahlt man besser selber und beh?lt damit seinen Schadenfreiheitsrabatt. Dazu bedarf es, so die
HUK-COBURG, auch keiner Absprache mit der Versicherung.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr
hindurch unfallfrei besteht. Umso länger jemand unfallfrei fährt,
umso größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch
teurer und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitsrabatt w?re
g?nstiger gewesen, l?sst sich die Entscheidung noch revidieren. Der
Versicherungsnehmer kann den Unfall w?hrend des laufenden Jahres, in
dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm
dann seine Auslagen zur?ck. Ereignet sich ein Schaden erst im
Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres
angezeigt werden.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen
Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte sich auf jeden
Fall erkundigen, ob sich Selberzahlen f?r ihn wirklich lohnt. Bei der
HUK-COBURG beispielsweise beh?lt ein Unfallfahrer, der in der
niedrigsten SF-Klasse f?hrt, seinen Rabatt.

Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechsch?den kommt die Polizei in der Regel nicht mehr,
um den Unfall aufzunehmen. Darum geh?rt ein europ?ischer
Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. F?llen die Beteiligten ihn
sorgf?ltig aus, sind alle f?r eine Schadenregulierung n?tigen Fragen
beantwortet. ?brigens ist dieser Bericht kein Schuldanerkenntnis. Er
wird von den Beteiligten ausgef?llt, unterschrieben und an die
jeweils zust?ndigen Versicherer geschickt. ampnet/jri


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