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Schadensersatzanspruch – Breitbereifung

Hohes Risiko bei Breitreifen

Wer bei einer Geschwindigkeit von 120 – 130 km/h mit Breitbereifung auf der Hinterachse, die bis zur noch zugelassenen Verschleißgrenze abgefahren ist, auf regennasser, teilweise glatter Fahrbahn den Fahrstreifen wechselt und dadurch ins Schleudern kommt, handelt grob fahrlässig.

Ein Schadenersatzanspruch gegen die Kaskoversicherung besteht nicht. jlp

So entschied das Landgericht in Itzehoe, Az.: 3 O 153


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