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Schmerzensgeld bei Verkehsunfall

Schmerzensgeld in sehr unterschiedlicher Höhe: Pro Jahr werden etwa 400.000 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt. Die mit Abstand häufigste Verletzung ist dabei das Halswirbelsäulensyndrom (auch HWS oder Schleudertrauma genannt).

Medizinisch lässt sich ein solches HWS nur schwer nachweisen weshalb Schmerzensgelder auch in sehr unterschiedlicher Höhe zugesprochen werden.

Das Online-Portal schmerzensgeld.info bietet Opfern wichtige Informationen rund um das Thema Schmerzensgeld. Geschädigte können sich übersichtlich und schnell über die ihnen zustehenden Ansprüche informieren.

So erhielt eine Frau vor dem Landgericht Schleswig (Az. 7 U 94/05) im Jahre 2006 ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500,- EUR. In einem anderen Verfahren wurde einem Geschädigten für eine vergleichbare Verletzung vor dem Amtsgericht Stuttgart (Az. 42 C 7590/06) nur ein Schmerzensgeld von insgesamt 2.000,- EUR zugebilligt.

Opfern ist es oftmals nur schwer vermittelbar, warum in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Schmerzensgelder zugesprochen werden. Eine sog. Knochentabellle existiert in Deutschland nicht. Es bleibt also letztlich dem freien Ermessen des Richters § 287 ZPO überlassen, welches Schmerzensgeld im konkreten Fall gegeben wird.

In vielen Fällen gelangen Streitigkeiten bezüglich eines Schmerzensgeldes aber gar nicht erst zu den Gerichten, sondern werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen mit den Versicherungen reguliert. Hier heißt es aufpassen! Der nicht anwaltlich vertretene Geschädigte wird von den Versicherungen oftmals nicht „ernst“ genommen und mit geringen Summen „abgespeist“. Hier sollte man genau abwägen, ob der Gang zum Anwalt nicht die bessere Alternative ist, zumal die Kosten im Rahmen eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Das neue Informationsportal www.schmerzensgeld.info setzt genau an diesen Punkten an und bietet eine umfassende und kostenlose Informationsquelle. Geschädigte können sich selbst über ein mögliches Schmerzensgeld informieren und den Korridor, innerhalb dessen sich der mögliche eigene Anspruch bewegt, abschätzen. Zudem bietet schmerzensgeld.info eine Plattform auf der sich Anwälte über eigene Fälle und Fachartikel präsentieren können. www.schmerzensgeld.info


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