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Schweizer Gericht entzieht Führerschein bei zu geringer Profiltiefe

Die obersten schweizerischen Richter haben mit dieser Entscheidung ein milderes Urteil eines Verwaltungsgerichts korrigiert und sich f?r die deutliche Ahndung von risikoreicher Fahrzeugbereifung entschieden.

Das Bundesgericht Lausanne hat einem schweizerischen Autofahrer, der mit zu geringer Profiltiefe seiner Pkw-Reifen von der schweizerischen Polizei ertappt worden war f?r einen Monat seinen F?hrerschein entzogen. Die obersten schweizerischen Richter haben mit dieser Entscheidung ein milderes Urteil eines Verwaltungsgerichts korrigiert und sich f?r die deutliche Ahndung von risikoreicher Fahrzeugbereifung entschieden.

In der Verhandlung ging es um einen Berufskraftfahrer, der im Mai 2006 bei einer Polizeikontrolle auf regennasser Stra?e mit teilweise unterschrittener Minimal-Profiltiefe von 1,6 mm aufgefallen war. Der Fahrer habe diesen M?ngel durchaus feststellen k?nnen und h?tte f?r Ersatz sorgen m?ssen, befanden die Bundesrichter. Das Fahren mit abgenutzten Reifen sei ein mittelschwerer Fall, da dadurch Gef?hrdung f?r Andere entstanden sei.

Reifen mit zu geringer Profiltiefe k?nnen bei Regenfahrten Wasser nur noch unzureichend aus der Aufstandsfl?che ableiten und neigen daher eher zu Aquaplaning sowie zu l?ngeren Bremswegen auf N?sse. Deshalb r?t auch die deutschen Herstellers Continental bei Sommerreifen bereits bei drei Millimetern Restprofil auf neue Reifen umzustellen.


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