Sie sind hier:   Startseite / Sichtweite – zulässige Höchstgeschwindigkeit

Sichtweite – zulässige Höchstgeschwindigkeit

Sichtweite und zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nebel, Schneefall oder Regen: Man muss sich auch beim Autofahren damit abfinden, dass manche nicht einmal eins und eins zusammenzählen können. Beim Fahren im Nebel kann man diese Fahrerinnen und Fahrer sogar zählen. Wie das?

Glosse: Einfach dumm
Wer kennt nicht das Gefühl, das einen nach dem gerade noch verhinderten Unfall überkommt? Plötzlich überfällt einen die Einsicht, dass im nächsten Moment schon wieder ein anderer Verkehrsteilnehmer sich völlig überraschend verkehrt benehmen könnte. Nie kann sich darauf verlassen, dass der andere die Regeln beachtet. Vielleicht hat er den Überblick verloren oder benimmt sich einfach nur dumm.

Ganz einfach: Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraph 3: „Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.“ Dieselbe Vorschrift regelt im Paragraphen 17: „Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“

Also – das ist doch ganz einfach. Man muss eben nur eins und eins zusammenzählen können: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist 50 km/h die höchstzulässige Geschwindigkeit. Wer schneller fährt – etwa, weil die Sicht inzwischen besser geworden ist – handelt wider die Straßenverkehrsordnung. Das sind dann genau die, die den Überblick verloren haben oder sich einfach nur dumm benehmen. Die kann man abzählen, und dafür reicht die sprichwörtliche eine Hand nicht. Denn an Regentagen fährt nahezu jeder mit Nebelschlussleuchte zu schnell, an Nebeltagen liegt der Anteil nur wenig besser.

Die Kleveren unter den Autofahreren benutzen deswegen häufig erst gar nicht ihre Nebelschlussleuchte. Damit vermeiden sie die Gefahr, auf den Regelverstoß – vielleicht auch noch gebührenpflichtig – hingewiesen zu werden. Aber der generelle Verzicht aufs Einschalten der Nebelschlussleuchte ist auch keine Lösung. Besser, man bedient den Schalter. Der ist dafür schließlich serienmäßig an Bord.

Vielleicht könnten die Automobilhersteller ja auch einmal über eine Automatik nachdenken. Sonst haben sie da ja auch keine Hemmungen damit. ar/v.p.schwerdtmann


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben