Bei unerträglicher Hitze im Auto greifen deutsche Autofahrer gerne auf Flip-Flops zurück oder setzen sich gar barfuß hinters Steuer. Doch ist das Tragen von Gummilatschen, Flip-Flops und Co. im Straßenverkehr erlaubt? Die Antwort:
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Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer zu setzen, ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Und auch ein Bußgeld können die Gerichte in diesen Fällen verhängen.
Zudem widerspricht es bereits der Vernunft und dem Selbstverständnis des Autofahrens, sich mit Flip-Flops oder gar barfuß hinters Steuer zu setzen. Denn wer schon einmal mit den Latschen abrutscht und mit dem Fuß heftig gegen das Gaspedal geschlagen ist, der weiß, wie schmerzhaft das sein kann. Zum anderen handelt der Autofahrer mit derartigem Schuhwerk verantwortungslos, weil ihm das richtige Gefühl für die Pedale fehlt. Damit ist er eine große Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Folgendes Horror-Szenario ist denkbar: Der Autofahrer fährt barfuß, rutscht vom Bremspedal ab, das Auto schießt vor und der Fahrer überfährt ein Kind.
Daher monieren auch die Gerichte in Deutschland das Fahren mit Flip-Flops oder ohne Schuhwerk. Der Autofahrer muss auch für spontane Bremsmanöver gerüstet sein. Das ist nicht nur seine Lebensversicherung, sondern auch die seiner Mitmenschen. mid/shw
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