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Sommerreifen auf Schnee und Eis – Ab wann ist der Versicherungsschutz in Gefahr?

Verunsicherung herrscht häufig unter Autofahrern, ab welchen Witterungsverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben sind und ab wann gar der Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn sie sich mit

Sommerpneus auf die Straßen wagen. Nach wie vor gibt es keine durchgehende Winterreifenpflicht in Deutschland. Wenn Autofahrer allerdings bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte noch mit Sommerreifen unterwegs sind, kann das laut dem Bund der Versicherten (BdV) Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Verursacht der Versicherungsnehmer so einen Unfall, prüft die Assekuranz, ob er grob fahrlässig gehandelt hat.
Hat der Kraftfahrer nur einen Schaden an seinem eigenen Auto verursacht, also einen Vollkaskoschaden, kann es zu einer Leistungskürzung kommen. Der BdV rät daher, immer nur Tarife abzuschließen, die im Bereich der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und damit eine Leistungskürzung verzichten.
Wenn der Fahrer neben dem eigenen Auto auch noch ein anderes Fahrzeug beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer unter gewissen Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro von seinem Versicherten zurück verlangen.
Darüber hinaus kostet das Fahren bei Glätte mit Sommerreifen ein Bußgeld in Höhe 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert der Delinquent durch die nicht angemessenen Pneus den Straßenverkehr, oder gefährdet andere, und verursacht im schlimmsten Fall einen Unfall, werden bis zu 120 Euro Bußgeld fällig. tm/mid


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