Sie sind hier:   Startseite / Stadt droht mit Führerscheinentzug – Gelbe Karte für Bremerhaven

Stadt droht mit Führerscheinentzug – Gelbe Karte für Bremerhaven

Bremerhaven droht jugendlichen Kriminellen mit Verlust des Führerscheins. Die Stadt plant, 14- bis 24-jährigen, die wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten, die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw.
– sofern sie noch keinen Führerschein besitzen – die Fahrprüfung zu verweigern. Momentan laufen
bereits ähnliche Programme in anderen Städten, beispielsweise in Pforzheim, Wiesbaden,

Karlsruhe und Heilbronn.
AvD: Gelbe Karte für Bremerhaven Stadt droht jugendlichen Kriminellen mit Verlust des Führerscheins
Vorgehen ist rechtlich problematisch und ebenfalls gelbverdächtig

Die Polizei soll die Führerscheinbehörde in Bremerhaven nun über auffällige Jugendliche informieren. Diese sollen die „Gelbe Karte“, ein Schreiben mit einer letzten Warnung, dann vom Bürger- und Ordnungsamt erhalten – ein verwaltungsrechtlicher Vorgang. Sollten die Heranwachsenden wiederholt auffallen, sollen sie zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt werden. Von deren Ergebnis hängt dann ab, ob der Führerschein entzogen oder verweigert wird. Es wird also versucht, jugendliche Kriminelle als „ungeeignet zum Führen eines Kfz“ einzustufen, um so eine MPU und gegebenenfalls einen Führerscheinentzug zu ermöglichen. Bedenklich ist, dass bereits aufgrund eines Verdachts oder einer Prognose die Fahreignung in Frage gestellt werden soll. Nach Ansicht des AvD sollte so nur vorgegangen werden, wenn sicher nachgewiesen ist, dass die Jugendlichen im Straßenverkehr auffällig geworden sind und wegen eines Delikts auch verurteilt wurden.

Der AvD hält die „Gelbe Karte“ für keine geeignete Maßnahme und lehnt einen Führerscheinentzug oder ein vorübergehendes Fahrverbot als „verkappte“ Strafe für Delikte ohne Verkehrsbezug ab. Ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug beispielsweise als Strafe für einen schweren Raub anzudrohen, ist nach Ansicht des AvD rechtlich problematisch und dementsprechend ebenfalls höchst „gelbverdächtig“.

„Straf- und Verwaltungsrecht sind zwei unterschiedliche Dinge“, erläutert AvD-Rechtsexperte Herbert Engelmohr. „Unserer Ansicht nach sollte ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug auch weiterhin strafrechtlich nur verhängt werden, wenn ein Fahrzeug bei der Tat eine wesentliche Rolle gespielt hat. Dementsprechend muss sich auch ein mit „Gelber Karte“ verwarnter Heranwachsender als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweisen.“ Dies ist im Straßenverkehrsgesetz so festgelegt. § 3 des StVG lautet: „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“

Der AvD weist darauf hin, dass die Justizminister der Länder sich vergangene Woche mit einer ähnlichen Thematik beschäftigt haben, sich jedoch nicht einigen konnten. Diskutiert wurde, ob ein Fahrverbot als Hauptstrafe bei Straftaten ohne Verkehrsbezug eingeführt werden soll. Dagegen hatte sich unter anderen auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgesprochen.
www.avd.de Albrecht Trautzburg


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben