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Strafbar? Nötigung durch vorsätzliches Bremsen

Bremst ein Autofahrer bei hoher Geschwindigkeit willkürlich ab – etwa um einen Drängler zur

Räson zu bringen – macht sich unter Umständen strafbar. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. III-4 RVs 111/14) hervor. Denn zwingt der Vorausfahrende den nachfolgenden Verkehr zu einer scharfen Bremsung, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung (Paragraf 240 StGB). Ebenfalls infrage kommt in einem solchen Fall der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten (Paragraf 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Die konkrete Gefährdung setzt jedoch laut dem Portal „Fahrschule Online“ eine zugespitzte Gefahrenlage voraus. Diese kann vorliegen, wenn zum Beispiel Reifen quietschen, das Auto schlingert oder schleudert. mid/ts
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Drängler auf der Autobahn sind ein Ärgernis. Willkürlich ausbremsen dürfen sie Autofahrer aber nicht, sonst machen sie sich selbst strafbar.


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