Sie sind hier:   Startseite / Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Um einen Führerscheinentzug hierzulande zu umgehen, haben sich einige Autofahrer für die Sperrzeit einen Führerschein im EU-Ausland beschafft.

Wer hierzulande mit dem EU-Führerschein unterwegs ist, kann sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.

Das gilt gemäß einem Beschluss des Oberlandesgericht Münchens sogar für den Fall, wenn der Autofahrer nach Ablauf der Sperrfrist mit der Auslandsfahrerlaubnis unterwegs ist. Daher hat der 4. Strafsenat seine Rechtsprechung geändert und an ein Urteil des EuGH zum sog. Führerscheintourismus (Az.: Rs. C-225/07) angepasst.
Beschluss v. 23.03.2009, Az. 4 ST RR 150/08
Quelle:www.anwalt.de
Die Experten von anwalt.de stehen Ihnen in
allen Rechtsgebieten mit fachkundiger
Rechtsberatung zur Verfügung.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben