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Strafzettel: Wenn der Postmann zweimal klingelt

Flattert ein Knöllchen wegen eines Verkehrsverstoßes ins Haus, ist eine schnelle Reaktion gefragt. Denn wer will schon gerne draufzuzahlen?

Die Zahlungsfrist für dieses „Verwarnungsgeld“ ist auf sieben Tage begrenzt. Danach folgt automatisch ein Bußgeldbescheid – und das wird dann teurer.
Die Frist gilt auch, wenn der Empfänger im Urlaub ist. Entscheidend ist lediglich, ob die Post in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt ist, betonen Juristen des Auto Club Europa (ACE). Wird die Frist verpasst, können Betroffene bei der Behörde vorsprechen, um die Umstände zu erklären.
Es liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters, ob eine verspätete Zahlung akzeptiert wird. Besser ist es allerdings, den Briefkasten direkt von einer Vertrauensperson leeren und wichtige Post öffnen zu lassen. mid/ts


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