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Taxi: Fahrgast-Übelkeit kein Grund zum Rasen

Die Übelkeit des Fahrgasts gibt dem Taxifahrer nicht das Recht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, so dass Oberlandesgericht Bamberg

(Az. 3 Ss Owi 1130/13). Dies stelle keinen Notstand im rechtlichen Sinne dar.
Ein Taxifahrer hatte im verhandelten Fall nach den Klagen über Übelkeit seines Fahrgastes das Gaspedal auf der Autobahn kräftig getreten, um noch die nächste Ausfahr t zu erreichen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung hat er dabei laut der Deutschen Anwaltshotline um 64 km/h überschritten. Das aus der Übertretung resultierende Bußgeld von 440 Euro und auch das verhängte Fahrverbot über zwei Monate haben die Richter für rechtmäßig erklärt. Die Gefahr, dass der Fahrgast erbrechen muss, rechtfertige die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht. mid/ts


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