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Temposünder – Rasende Wiederholungssünder

Wer zu oft zu schnell fährt, kann nicht mit milden Ordnungshütern rechnen.

Kein Pardon bei rasenden Wiederholungssündern

Wer innerhalb eines Jahres zweimal dabei erwischt wird, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, tut dies vermutlich bewusst und kann daher als beharrlich gelten. Und ARAG Experten warnen: Beharrlichkeit kann den Temposünder teuer zu stehen kommen. Zusätzlich zu einem erhöhten Bußgeld und weiteren Punkten in Flensburg kann auch bei nicht hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängt werden.

Die ARAG Experten verweisen allerdings auf einen Fall, der für einen zweifachen Raser glimpflich ausging, weil er das Gericht davon überzeugen konnte, nicht bewusst zu schnell gefahren zu sein: Er behauptete, dass er das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsangabe nur schwer habe erkennen können. Er habe sich also nicht bewusst über verkehrsrechtliche Vorschriften hinweggesetzt, sondern sei aus Unwissenheit zu schnell gefahren. Die Richter entschieden zu seinen Gunsten, denn das Fahrverbot wurde in diesem Fall aufgehoben (OLG Dresden, AZ: Ss (OWi) 168/03). www.arag.de


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