Ein Hund kennt keine Verkehrsregeln.
Bei einem angeleinten Hund, der auf dem Gehweg ausgeführt wird und sich plötzlich von der Leine reißt, wird die so genannte Tiergefahr zur Wirklichkeit.
Springt der Hund in einer solchen Situation auf die Fahrbahn, so ist der Hundehalter dem Kfz-Halter zum Schadenersatz verpflichtet:
wenn der Autofahrer dem Hund nach links ausweicht und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert.
Denn der Fahrzeugführer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund unvermittelt und plötzlich auf die Fahrbahn läuft. jlp
So entschied das Landgericht Coburg, Az.: 22 O 283/07
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