Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt.
Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen
Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis),
ein Eintrag ins Führungszeugnis und
die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre.
Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest“ (MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung) kommen.
Durch unter anderem die intensive Verfolgung durch die Polizei und anschließender Bestrafung sind Trunkenheitsfahrten rückläufig.
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