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Unklare Verkehrslage

Ein Unfall auf der Landstra?e zwischen Oberdorla und Heyerode ging glimpflich ab. Bei einem riskanten ?berholman?ver h?tte mehr passieren k?nnen. Der Sattelschlepper war zu weit links unterwegs.

F?r diesen Versto? gegen das Rechtsfahrgebot im Juni 2006 bekam der 50-j?hrige Fahrer anschlie?end auch einen Bu?geldbescheid von 50 Euro.

Zu viel, sagte der Kraftfahrer in einem Ordungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht M?hlhausen. Er sei aus Oberdorla gekommen, um Erde nach Kassel zu fahren. Er habe M?hlhausen umfahren wollen und deshalb den Weg ?ber die Landstra?e genommen. In einer Linkskurve bemerkte er pl?tzlich eine Autofahrerin, die an seinem H?nger hing. Da habe er kurz gegengelenkt, damit sie wieder loskomme.

Die Sichtverh?ltnisse h?tten an dieser Stelle ?berhaupt keinen ?berholvergang zugelassen. Die Verkehrslage sei „unklar“ gewesen, so der Mann Die betreffende Autofahrerin sah das in ihrer Zeugenbefragung anders. Die Kurve sei weitgezogen und ?berdurchschnittlich lang. Sie sei seit Oberdorla hinter dem Schlepper gewesen und habe auf die Chance zum ?berholen gewartet. Dass der Sattelschlepper zu weit links fuhr, hatte sie erst bemerkt, als sie an seinem Rad fest hing. Ihr Auto wurde durch die Kollision und die Ausweichbewegungen stark besch?digt – aber zum Gl?ck keiner der beiden Insassen.

Mindestens 1500 Euro kostete die Reparatur. F?r Richter R?diger Richel stand jedoch fest, dass es „besser“ gewesen w?re, dort nicht zu ?berholen. Die Autofahrerin jedoch trifft keine Schuld. Das Bu?geld bekam der Unfallverursacher. 50 Euro sei der Regelsatz f?r solch einen Versto?, so der Richter. Der Kraftfahrer widersprach dem jedoch in der Verhandlung. Er bezweifelte, dass der Betrag angemessen sei. Der Richter verk?rzte das Bu?geld auf 35 Euro, was zudem keine Auswirkung aufs Punktekonto in Flensburg haben d?rfte. Dort gibt es ab 40 Euro die ersten Punkte.


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