Aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az.11CS1467/16) zum einmaligem Cannabiskonsum: Kein sofortiger Führerscheinentzug bei einmaligem Konsum von Cannabis.
Gericht: Nachträgliches Gutachten entscheidet über Führerscheinverlust
Wer im Straßenverkehr lediglich einmalig durch Einfluss von Cannabis auffällt, der verliert nicht automatisch sofort seine Fahrerlaubnis. Das beschloss der Verwaltungsgerichtshof Bayern (Az. 11 CS 1467/16).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, geriet ein Autofahrer nach dem Genuss von Cannabis in eine Polizeikontrolle.
Die Behörde verhängte deshalb ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat gegen den Mann. Ein nachfolgendes ärztliches Gutachten stellte fest, dass kein regelmäßiger Cannabiskonsum festzustellen, ein gelegentlicher aber nicht auszuschließen ist. Daraufhin sollte er die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung verlieren, da gelegentlicher Drogenkonsum die Fahreignung ausschließe. Dagegen wehrte sich der Mann nun vor Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern gab dem Autofahrer teilweise recht und kassierte auch die Entscheidung der Vorinstanz. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei aufzuschieben, bis der Fahrer eine weitere Haar- sowie spontane Urinprobe und ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorlegt. „Abhängig von diesen Ergebnissen kann dann über das weitere Vorgehen entschieden werden“, so Rechtsanwältin Jetta Kogan (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Es sei jedoch nicht zu vermuten, dass es sich hierbei um regelmäßigen Cannabiskonsum handelt.
Außerdem sei hier zu berücksichtigen, dass die Ordnungswidrigkeit die erste aktenkundige Auffälligkeit des Autofahrers war, so das Gericht.
www.deutsche-anwaltshotline.de, Nürnberg(D-AH/lr)
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