Es entsteht noch keine neue Fahrberechtigung, wenn ein im Inland ungültiger Führerschein in einem Drittstaat umgeschrieben wird, wenn dabei nicht auch die Fahreignung geprüft wird.
Auf einen entsprechenden Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der ADAC hin.
Professionelle Vermittler zogen Gewinn daraus, dass es vor dem 1. Juli 2006 in Tschechien nicht nötig war, für den Erwerb eines Führerscheins dort auch einen Wohnsitz zu haben. Viele Autofahrer, die in Deutschland keine Fahrerlaubnis mehr besaßen, hatten darauf hin einen tschechischen Führerschein erworben, in dem ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Dadurch wollten sie die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umgehen und trotzdem Auto fahren dürfen.
Am 26. Juni 2008 entschied jedoch der Europäische Gerichtshof, dass ein ausländischer Führerschein mit deutschem Wohnsitz nicht zum Fahren in Deutschland berechtigt. Daher verschafften Führerscheinvermittler den Inhabern der wertlosen Papiere einen Wohnsitz in Polen und halfen beim Umtausch des tschechischen in einen polnischen Führerschein. Doch auch dieses Dokument berechtigt nach dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zum Fahren in Deutschland. Das umgetauschte polnische Dokument ist genauso wertlos wie der tschechische Führerschein mit deutschem Wohnsitz. Wer einen solchen umgetauschten Führerscheins nutzt, dem droht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. automedienrepoter.net ampnet/jri
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