Sie sind hier:   Startseite / Verbotszeichen 260 für Krafträder, Mofas und sonstige Kraftfahrzeuge

Verbotszeichen 260 für Krafträder, Mofas und sonstige Kraftfahrzeuge

Gerichtsurteil – Schieben und Parken von Krafträdern erlaubt

Ein Erholungssuchender fuhr mit seinem Kraftrad am Seeufer entlang zu einem Badesee. Dieser Verkehrsbereich war durch das Zeichen 260 (Verbotszeichen für Krafträder, Mofas und sonstige Kraftfahrzeuge) gesperrt.

Nach seiner Darstellung sei er bis zu diesem Verkehrsschild gefahren, habe dann sein Kraftrad bis zum Abstellplatz geschoben und es an dieser Stelle fünf bis sechs Stunden belassen. Die Verwaltungsbehörde und das Amtsgericht haben dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit angesehen und ein Bußgeld von 15 Euro auferlegt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung wieder auf, weil das Verbotszeichen 260 das Schieben von Krafträdern nicht erfasst. jlp

So entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe, Az.: 1 Ws 65/08


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben