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Verkehrsgesetz in Deutschland

Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß STVO

TÜV NORD informiert: 100 Jahre Verkehrsgesetz in Deutschland
Hannover – „Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehre zugelassen sein“. Und: „Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“ – so lauten die Paragrafen 1 und 2 des „Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. TÜV NORD erinnert daran, dass das Gesetz vor genau 100 Jahren am 3. Mai 1909 in Kraft trat.

„Das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ kann als Grundlage für unsere heutige Straßenverkehrs- und Straßenverkehrs-Zulassungsordnung angesehen werden, auch wenn seinerzeit die Trennung in Verhaltensregeln und technische Rahmenbedingungen nicht so deutlich vollzogen wurde. Mithin ist das Gesetz auch Grundlage für die Arbeit des TÜV in Deutschland“, erläutert Wiebke Alken, beim TÜV NORD Leiterin der Abteilung Recht.

Mehr als 20 Jahre hatte es gedauert, bis für die von Gottlieb Daimler und Carl Benz konstruierten Fahrzeuge, die von einem Benzinmotor angetrieben wurden, eine einheitliche Verkehrsordnung geschaffen und umgesetzt wurde. Der Führerschein wurde übrigens bereits 1906 im damaligen Deutschen Reich eingeführt.

Die Ausführungsbestimmung des Gesetzes, die „Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ berücksichtigte schon alles, was das Automobil betraf: Führerschein, Zulassung, Betriebserlaubnis, Kfz-Steuer, das Mitführen von Anhängern, technische Überwachung und Statistik. Selbst die Einteilung des Führerscheins in bestimmte Klassen kam damals schon zur Geltung. Anno 1910 wurde die „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ geschaffen – der Vorläufer des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Die Vorläufer des TÜV, die damaligen Dampfkessel-Überwachungs-Vereine schickten zu dieser Zeit „Vereinsingenieure“ über Land, die ausgestattet mit einem Manometer am Morgen einen Dampfkessel überprüften, um dann am Nachmittag eine der wenigen Fahrerlaubnisprüfungen vorzunehmen.

Heute nehmen allein die spezialisierten Ingenieure bei TÜV NORD Mobilität im Jahr weit mehr als 400.000 Fahrerlaubnisprüfungen ab und führen fast 4 Millionen Haupt- oder Abgasuntersuchungen und mehr als 400.000 Abnahmen technischer Änderungen an Fahrzeugen durch. tuev-nord.de


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