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Verkehrsrecht: Wenn Reißverschluss und Bushaltestelle Probleme machen

Verkehrsrecht – Fragen und Antworten: Steht ein Bus mit Warnblinkern an einer Haltestelle, darf dieser nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden? Verengen sich zwei Fahrspuren zu einer, müssen sich die Autofahrer eigentlich im Reißverschlussverfahren einfädeln oder einfädeln lassen? Darf sich ein Zweiradfahrer an wartenden Autos vorbei bis an die Ampel durchschlängeln?

Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Viele Auto- und Motorradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen oftmals falsch. Denn wer weiß, Jahre nach dem Führerschein-Erwerb, was beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren zu beachten ist oder beim Vorbeischlängeln an Fahrzeugen mit dem Motorrad. Außerdem gibt es über die Jahre immer wieder gesetzliche Änderungen, wie etwa beim Überholen an einer Bushaltestelle. Der ADAC informiert darüber, wie diese drei Situationen richtig gemeistert werden.

Verkehrsrecht einfach erklärt:
Überholen an der Bushaltestelle: Steht ein Bus mit Warnblinkern an einer Haltestelle, darf dieser nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Auch der Gegenverkehr muss Schritttempo fahren. Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle heran, gilt für den nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot.

Einfädeln im Reißverschlussverfahren: Verengen sich zwei Fahrspuren zu einer, müssen die Autofahrer eigentlich im Reißverschlussverfahren einfädeln und auch einfädeln lassen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Drängeleien und Unfällen. Deshalb ist vor allem zu beachten, dass das Einfädeln erst unmittelbar vor der Engstelle erfolgt. Der Spurwechsel muss jedoch rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden. Das Reißverschlussprinzip gilt übrigens auch dann, wenn kein Schild ausdrücklich darauf hinweist.

„Durchschlängeln“ mit dem Motorrad: Darf sich ein Zweiradfahrer an wartenden Autos vorbei bis an die Ampel durchschlängeln? Für Fahrer von Motorrädern gilt hier ein klares „Nein“. Anders bei Fahrrad- und Mofafahrern: Sie dürfen die wartenden Fahrzeuge auf der ganz rechten Spur überholen, allerdings nur dann, wenn genügend Platz vorhanden ist. Bevor die durchgezogenen Linien vor den Ampeln beginnen, müssen sich die „Schlängler“ ihrer Fahrtrichtung entsprechend auf der richtigen Spur einordnen. ADAC


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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