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Verkehrsregeln – Sichtfahrgebot

Was ist das Sichtfahrgebot? Ein Autofahrer hat die Pflicht, sich grundsätzlich daran zu halten.

Ein Sichtfahrgebot gilt auch gegenüber Rinder.

Ein Fahrzeugführer ist grundsätzlich gehalten, seine Fahrweise so einzurichten, dass er auf Hindernisse rechtzeitig reagieren und rechtzeitig sein Kraftfahrzeug anhalten kann.
Er hat das s. g. Sichtfahrgebot einzuhalten.
Dieses Sichtfahrgebot gilt auch für plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende und aus der Weide ausgerissene Rinder.

Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem auf der Fahrbahn stehenden Rind, so überwiegt allerdings die Tiergefahr. In einem solchen Fall verteilte das Gericht die Haftung von 2/3 zu 1/3 – zu Lasten des Tierhalters. jlp bg

So entschied das Amtsgericht in Coesfeld, Az.: 4 C 222/02


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