Sie sind hier:   Startseite / Verkehrsregeln StVO – Bushaltestellen

Verkehrsregeln StVO – Bushaltestellen

Viele Autofahrer halten sich nicht an diese Verkehrsregeln, sondern überholen haltende Busse mehr oder weniger langsam.

Grundsätzlich gilt es laut der StVO: An Bushaltestellen vorsichtig fahren.
In der Fahrschule hat jeder Autofahrer das richtige Verhalten an Bushaltestellen gelernt. Doch im Laufe der Zeit, so scheint es, verliert man in machen Fallen dieses Basiswissen.
Nur ein Beispiel: Fragt man Autofahrer, wie das korrekte Verhalten ist, wenn ein Omnibus vor einem an die Bushaltestelle fährt, wissen die meisten Fahrer keine klare Antwort.

Viele Autofahrer halten sich nicht an diese Verkehrsregeln, sondern überholen haltende Busse mehr oder weniger langsam. Auf diese Weise machen sie sich strafbar bzw. bringen andere Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr.
Der Paragraph 20 der StVO schreibt mäßiges Tempo beim Vorbeifahren an Bussen und an Haltestellen vor.

Desweiteren wird immer häufig außer Acht gelassen, dass die Verkehrsregel ebenso für den Gegenverkehr gilt. Das heißt, Fahrgäste und besonders Kinder könnten von der gegenüberliegenden Straßenseite zum Bus laufen wollen. Bei den Schulbussen gilt besondere Achtsamkeit, denn wenn Kinder oder Schulkinder ihren Bus noch bekommen wollen, achten diese oftmals nicht auf den allgemeinen Straßenverkehr und überqueren spontan die Straße. ub


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben