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Verkehrssicherheit – Schlafende Ampeln

Ampeln, die nachts ausgeschaltet werden, gefährden die Verkehrssicherheit. Vielerorts ist es gängige Praxis, Ampeln über Nacht abzuschalten.

Als Gründe dafür werden Senkung der Lärmbelastung, der Betriebskosten, der Schadstoffbelastung sowie des Kraftstoffverbrauchs angegeben. Eine Untersuchung des Instituts für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat jedoch gezeigt: Ampeln in der Nacht abzuschalten, provoziert Unfälle und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Für die Studie wurde die „Abschaltpraxis“ der Städte Leipzig und Dresden sowie des Landkreises Harburg untersucht.

Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO den Kommunen klare Vorgaben dahingehend macht, dass Ampeln in der Regel auch nachts in Betrieb zu halten seien und bei schwächerer Verkehrsbelastung besondere (zum Beispiel verkehrsabhängige) Signalprogramme zu wählen seien, werden rund drei Viertel aller Ampeln nachts abgeschaltet. Die Untersuchung zeigte, dass sich beispielsweise in Dresden pro Jahr circa 300 Verkehrsunfälle mit mehr als 100 Verletzten an abgeschalteten Ampeln ereignen und die daraus folgenden Unfallkosten rund 2,9 Millionen Euro betragen. Werte, die sich ohne Weiteres auf andere Großstädte übertragen lassen. Die Zunahme an Lärm- und Schadstoffbelastung sowie Betriebskosten ist dagegen marginal und wird wesentlich stärker von der individuellen Fahrweise als von den Ampelphasen beeinflusst.

Demgegenüber stehen deutliche Nachteile, wenn Ampeln nachts abgeschaltet werden: Die Unfallkostenrate verdoppelt sich an diesen Kreuzungen und Einmündungen. Mit anderen Worten: Ohne Ampeln ist die Kreuzung nachts doppelt so unsicher. Die Unfälle sind deutlich schwerer. Die Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die gleichen Vorfahrtsunfälle wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen.

Deshalb fordert die UDV eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der VwV-StVO, die besagt, dass Ampeln nachts nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschaltet werden sollten, beispielsweise Bedarfsampeln vor Schulen oder Kindergärten. Außerdem ist die Anwendung intelligenter, verkehrsabhängiger Signalsteuerung und der Einsatz der Niedervolttechnik (z.B. LED) zu empfehlen. (News-Reporter.net sv)


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