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Verkehrssicherungspflicht – Was ist das?

Das bedeutet nicht nur die Gehsteige im Winter von Eis und Schnee zu befreien. Sondern bezieht sich

ebenso aufnasses Herbstlaub. „Glatteis ohne Frost“ wird das nasse Herbstlaub genannt. Die Blätter bilden, besonders bei Nässe,
unter dem Druck von Schuhsohlen und Reifen eine glitschige Schicht und stellen für Radfahrer und Fußgänger eine Gefahrenquelle dar.

Bei Unfällen von Fahrradfahrern oder Fußgängern, die auf nassem Laub ausrutschen und sich verletzten, tritt die Kranken- und Unfallversicherung ein. Bei „Ausrutschern“ auf Bürgersteigen der Wohngebiete haben die Gemeinden in aller Regel die
Räumpflicht auf die Anlieger übertragen, diese wiederrum wälzen die notwendige Pflicht gerne an ihre Mieter weiter, weiß Jürgen Buck von der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.
geldundverbraucher.de


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