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Verkehrstherapie kann Fahrerlaubnis retten

Nach einer strafbaren Promillefahrt kommt es ganz entscheidend auf die richtigen Weichenstellungen an.

Denn im Idealfall kann die Fahrerlaubnis des Täters gerettet werden. „Wer direkt nachdem er erwischt wurde freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft abstinent ist, kann auf den Erhalt seiner Fahrerlaubnis hoffen“, erläutert Strafverteidiger Christian Demuth, aus Düsseldorf.

Der Strafrechtler verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 11.4.2008, Az.: 24a Ns 26/07), bei dem es um eine Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille ging. Der Täter, ein Student, hatte schon während des Strafverfahrens freiwillig mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen und zudem regelmäßig seine Leberwerte analysieren lassen, um seinen alkoholabstinenten Lebenswandel nachzuweisen – mit Erfolg. Das Gericht ging daraufhin davon aus, dass er zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen war und gab ihm noch im Gerichtstermin den Führerschein zurück – fünf Monate und eine Woche nach der Tat.

„Ohne dieses beherzte Herangehen an das Problem wäre dem Studenten die Fahrerlaubnis entzogen worden“, betont Demuth, der auf einen weiteren erfreulichen Nebeneffekt verweist: Durch die Feststellung des Gerichts, dass der Student fahrtauglich ist, ist die Fahrerlaubnisbehörde gehindert, im Anschluss an das Strafverfahren wegen desselben Sachverhalts eine Begutachtung der Kraftfahreignung des Studenten anzuordnen. Damit bleibt ihm auch die ge- fürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erspart.

Sinnvoll ist es, zur Vorbereitung solcher Strategien frühzeitig einen versierten Anwalt einzuschalten. Denn ohne fachkundige Beratung, kann es ungewollte Folgen geben. So schlägt die im Fall des Studenten beschriebene Lösung mit sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg zu Buche. „Wer schon viele Punkte hat, verlagert sein Problem nur“, warnt Demuth. „In einem solchen Fall wäre es besser darauf hinzuwirken, dass das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht und die freiwilligen Abstinenzbemühungen damit belohnt, dass es die Sperrfrist auf nur drei Monate beschränkt.“ Denn nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer anschließenden Neuerteilung ist das Punktekonto wieder sauber. Demuth: „Jeder Fall ist anders und erfordert ein sorgfältiges Abwägen der individuellen Problemlagen.“
Infos: www.cd-recht.de


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