Sie sind hier:   Startseite / Verkehrsunfall mit angemietetem Laster

Verkehrsunfall mit angemietetem Laster

LKW-Vermieter verlange Schadenersatz

Kfz-Unfall mit angemietetem Lkw mit Hubhebebühne

Ein Vermieter von Baumaschinen verlangte Schadenersatz von einem Kunden, der einen Lkw mit Hubbühnenaufbau anmietete und mit diesem 3,40 m hohen Lkw unter einer nur 3,10 m hohen Brücke hindurchfahren wollte. Bei diesem Verkehrsunfall entstanden auch erhebliche Beschädigungen am Bühnenaufbau. Neben dem Mietpreis von 150 Euro pro Tag wurde für eine Maschinenversicherung zusätzlich ein Betrag von € 7,50 pro Tag vereinbart.

Das Gericht stellte fest, dass die Beschädigung einer auf einem Lkw fest montierten Arbeitsmaschine (hier Hebebühne) bei einem Verkehrsunfall ein versicherter Transportschaden und damit durch die Maschinenversicherung (ABMG 92) abgedeckt wäre. Wenn dann wie hier der gewerbliche Vermieter einer solchen Arbeitsmaschine ein gesondertes Entgelt für eine Maschinenversicherung verlangt, die er tatsächlich aber nicht abgeschlossen hat, muss im Schadensfall der Mieter so gestellt werden, als wäre eine Maschinenversicherung zu den üblichen Bedingungen eintrittspflichtig. Der Lkw-Mieter musste für diesen Schaden somit nicht aufkommen. jlp
Entscheidung des Oberlandesgerichts in Zweibrücken, Az.: 4 U 43/


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben