Eine Kfz-Versicherung muss den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall auch dann ?bernehmen, wenn der Halter den Schaden nicht reparieren l?sst. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts K?ln hervor. Dabei darf die Versicherung nicht nur die Kosten der billigsten Werkstatt tragen, meldet der „Spiegel“.
Im konkreten Fall hatte ein Unfallgesch?digter bei der Versicherung des Unfallgegners einen Kostenvoranschlag bei einer Markenwerkstatt eingereicht. Die Versicherung wollte aber nur die Kosten einer billigeren freien Werkstatt begleichen. Die Richter entschieden jetzt, dass der Gesch?digte seinen Werkstatt frei w?hlen darf und das er ebenso frei dar?ber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug reparieren l?sst. (autorep.ar/os)
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.