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Versicherungsschaden, Silvester, Alkohol…

Alkohol fließt an Silvester in der Regel reichlicher als sonst. Versicherungsschaden – Wer haftet bei böswilliger Beschädigung durch Unbekannte?

Ratgeber zum Jahreswechsel: Silvester ohne Morgengrauen

An Silvester kommt jeder in Partystimmung und feiert mit Freunden oder Familie den Jahreswechsel. Alkohol fließt in der Regel reichlicher als sonst. Leider steigen viele Autofahrer feucht-fröhlich ins Auto oder aufs Rad. So passieren an Neujahr überdurchschnittlich viele Unfälle unter Alkoholeinfluss. Das Silvester-Risiko kann aber auch schon früher beginnen – zum Beispiel beim Kauf und beim Umgang mit Feuerwerkstechnik.

Wie der Unfallkalender 2016 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, gab es am Neujahrstag 271 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Nur am „Vatertag“ gab es noch mehr (291 Unfälle). Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und ehemaliger Bundesverkehrsminister: „Ein guter Tipp für Neujahr ist, einen Schlafplatz gleich in der Nähe zu haben oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi gemütlich heimfahren zu können. So bleibt die Nacht in bester Erinnerung.“

An Silvester spielt eine höhere Akzeptanz von Alkoholsorten eine entscheidende Rolle, mit denen die Menschen im Alltag gewöhnlich seltener umgehen, zum Beispiel Feuerzangenbowle, Punsch, Cocktails und Sekt. Das kann zu Fehleinschätzungen und zu einem größeren Maß an Selbstüberschätzung führen. Reaktions- und Koordinationsfähigkeit werden dann überschätzt.

Winterliche Glätte auf den Straßen kann die Gefahr aber auch ohne „exotischen“ Alkohol erhöhen, etwa bei der Fahrt zum Kauf von Silvesterfeuerwerk. Auch beim Abbrennen können Fehler Gefahren heraufbeschwören. Worauf beim Kauf zu achten ist, wissen aus Erfahrung auch die Experten der Versicherungen wie die der Ergo-Versicherung.

In Deutschland darf nur Feuerwerk abgebrannt werden, dass das CE-Siegel trägt, das auch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) trägt. Das Siegel besteht aus der Nummer „0589“, der Kategorie „F1“ oder „F2“ sowie einer weiteren fortlaufenden Nummer. „0589“ bedeutet, dass die BAM den Knallkörper geprüft und für den deutschen Markt zugelassen hat.

Mit „F1“ sind Feuerwerkskörper für Jugendliche ab zwölf Jahren gekennzeichnet. Darunter fallen beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke. Zur Kategorie „F2“ gehören etwa Fontänen, Batterien und Raketen. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Auch Kracher mit dem CE-Siegel von anderen offiziellen europäischen Stellen sind unbedenklich. Von ungeprüftem Billig-Feuerwerk aus dem Ausland sollten Verbraucher aus Sicherheitsgründen die Finger lassen, raten alle Experten.

Die Silvesternacht zählt zu den Nächten, in der sich die meisten Schäden ereignen. Immer wieder kommt es vor, dass Raketen nicht am Himmel, sondern in Vorgärten, auf Balkonen oder im schlimmsten Fall sogar in Wohnräumen explodieren. Um das Risiko für mögliche Schäden am Haus zu senken, ist es daher wichtig, alle brennbaren Gegenstände von Balkons, Terrassen oder aus den Gärten zu räumen. Dachluken, Fenster und Türen sollten ebenfalls geschlossen bleiben.

Kommt es dennoch zu Feuer- und Explosionsschäden auf dem Außengelände oder an der Fassade, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Landet eine Rakete in den Wohnräumen oder geschieht beim Tischfeuerwerk ein Malheur, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Sorgen Feuerwerkskörper für Schäden an Sonnenkollektoren, Wintergärten oder Fenstern, ist die Glasversicherung zuständig.

Fällt eine Rakete auf ein Auto, können deutliche Spuren zurückbleiben. Autobesitzer sollten ihr Fahrzeug an Silvester daher möglichst in der Garage oder im Carport parken. Alternativ empfiehlt sich auch ein Parkplatz unter Bäumen oder neben Büschen. Schutz vor glühenden Teilen bieten zudem spezielle Hüllen oder Folien für das Auto, sogenannte Car Cover. Auch eine einfache Decke kann Schutz bieten. Wer in der Silvesternacht mit dem Auto unterwegs ist, der sollte die Fenster geschlossen halten.

Entdecken Besitzer am Neujahrsmorgen Schäden an ihrem Fahrzeug, haftet der Verursacher. Doch der lässt sich nur sehr schwer ausfindig machen. In solchen Fällen springt die Teilkaskoversicherung des Betroffenen für den entstandenen Schaden ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für zerstörte Scheiben auf. Böswillige Beschädigungen durch Unbekannte deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab, die auch Vandalismusschäden umfasst. Betroffene sollten sich umgehend bei ihrem Kfz-Versicherer melden. Dieser beauftragt zur Prüfung einen Sachverständigen. Zudem sollten Autobesitzer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen.

Doch Schäden durch Feuerwerk in der Silvesternacht sind seltener als die Zahl der abgebrannten Feuerwerkskörper vermuten lässt. Deswegen ist am Neujahrsmorgen der Rat wichtiger, erst einmal gründlich auszuschlafen, bevor man sich wieder um sein Auto kümmert. Denn auch nach dem Aufwachen ist Vorsicht geboten, denn Alkohol baut sich nur langsam ab. Pro Stunde senkt sich die Blutalkoholkonzentration etwa um 0,1 Promille. Am nächsten Morgen noch Restalkohol zu haben, ist also nicht ausgeschlossen. Wer um Mitternacht 1,1 Promille im Blut hat, hat um 7.00 Uhr morgens noch eine Restalkoholmenge von 0,4 Promille. Da hilft weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück. ampnet/Sm


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