Falls es aufgrund eines falsch angebrachten Wahlplakats zu einem Unfall kommt, kann dem Aufsteller der Werbetafeln eine Mitschuld angehaftet werden.
Der ADAC fordert die Verantwortlichen auf, Wahlwerbung nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufzustellen, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen ist.
Plakate, auf denen die Parteien im Superwahljahr 2009 um jede Stimme kämpfen stehen jetzt wieder überall am Straßenrand. Besonders an Fußgängerampeln, Fahrradwegen oder vielbefahrenen Kreuzungen häufen sie sich. Einige Plakate versperren den Verkehrteilnehmern die Sicht, lenken vom Verkehrsgeschehen ab und stellen so eine Gefahr für die Verkehrsicherheit dar, erklärte der ADAC.
Besonders problematisch sind Plakatständer vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen. Falsch aufgestellt versperren sie die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer. Spielende Kinder können hinter den Wahlplakaten am Fahrbahnrand verschwinden und sind für herankommende Fahrzeuge manchmal kaum zu sehen. Auch den Fußgängern und Radfahrern wird nicht selten der Blick auf den herannahenden Verkehr genommen. Klein gedruckte Texte oder aufsehenerregende Bilder können die Autofahrer außerdem vom Verkehrgeschehen ablenken.
Der ADAC fordert die Verantwortlichen auf, Wahlwerbung nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufzustellen, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen ist.
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