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Wildwechsel: Tiere kennen keine Zeitumstellung

Wildwechsel sind eine ständige Gefahr für Autofahrer. Wer möchte bei zügiger Fahrt auf der Autobahn oder Landstraße schon gerne einem kapitalen Hirsch oder einem ausgewachsenen Wildschwein

begegnen? Doch mit der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit Ende März wird eine Begegnung dieser unangenehmen Art wieder wahrscheinlicher. Denn die Tiere haben keine Uhr und machen die Zeitumstellung nicht mit, warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
Rehwild ist besonders in der Dämmerung und damit in der Zeit des Berufsverkehrs auf Futtersuche und wechselt dabei zwischen Wald- und Feldbereichen. Hinzu kommt, dass sich Wildschweine, Rehe und andere Arten nach dem Winterschlaf oder der Winterruhe im März und April verstärkt auf Futtersuche begeben und sich in den Morgenstunden an den Straßenrand wagen. Die Wildwechselzonen liegen oft in bekannten Bereichen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Hier müssen Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Vorsicht ist auch bei neu gebauten Straßen durch Wälder geboten, denn hier behalten die Tiere in der Regel ihren gewohnten Wechsel bei, teilen die ARCD-Experten mit.
Taucht Wild schon in der Nähe der Fahrbahn auf, wird die Geschwindigkeit verringert. Langsam vorbeifahren, notfalls anhalten und hupen. Keinesfalls sollte ein Autofahrer in so einer Situation gefährliche Ausweichmanöver wagen: Die Gefahr ist groß, mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenzustoßen oder gegen einen Baum zu krachen. „Wichtig ist auch, dass man mit Nachzüglern rechnet, denn ein Tier kommt selten allein“, sagen die Experten.
Hat es dann doch gekracht, sollte sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Dann das tote Wild von der Straße ziehen, wegen der Tollwutgefahr aber nicht mit bloßen Händen anfassen. Auf keinen Fall sollte der Kadaver mitgenommen werden, denn das wäre Wilderei – und die ist strafbar. Danach sind die Polizei oder der Jäger zu verständigen, auch wenn das Tier augenscheinlich nicht verletzt ist. In einigen Bundesländern sind Wildunfälle sogar meldepflichtig. Hilfreich ist es für den Jäger, der das verletzte Tier aufspüren soll, die Fluchtrichtung zu kennen.
Und wie wird der entstandene Schaden reguliert? Bei einer Teilkaskoversicherung übernehmen Versicherer meist nur den Schaden von Unfällen mit Jagdwild. Eichhörnchen etwa zählen oft nicht dazu, Hasen dagegen schon. Manche Automobilclubs übernehmen Zuschüsse zur Kaskoversicherung. mid/rlo


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