Sie sind hier:   Startseite / Winterreifen – was ist zu beachten?

Winterreifen – was ist zu beachten?

Sollten Sie in den Wintermonaten einen Mietwagen ben?tigen, ist es wichtig die neuen Bestimmungen f?r Winterreifen zu beachten. Doch Vorsicht: es gibt keine verbindliche Winterreifenpflicht, vielmehr gilt, dass Fahrzeug der Witterung entsprechend auszur?sten.

Die neue Winterreifen-Verordnung
Sie mieten in einer schneearmen Region an? Sind meist in der Stadt unterwegs und fahren kurze Wege? Dennoch empfehlen wir das Reservieren von Winterreifen. Denn Ihnen als Fahrer kann die Verantwortlichkeit f?r eine passende Bereifung des Fahrzeuges ebenso auferlegt werden wie dem Halter (Autovermietung). Falls also erst nach Anmietung des Wagens winterliche Verh?ltnisse eintreten und Sie keine Winterreifen haben, kann es zu erheblichen Zusatzkosten kommen. Je nach Vermieter wird eine Winterreifen-Geb?hr in H?he von 4,50? bis 18,00 ? pro Tag erhoben. Einige Vermieter bieten Pakete inklusive Winterreifen an. Diese sind entsprechend gekennzeichnet und in der Regel geringf?gig teurer. Wenn der Vermieter seine Fahrzeugflotte mit Winterreifen umger?stet hat und Sie vor Ort ein Fahrzeug mit Winterreifen erhalten, muss der saisonale Aufpreis gezahlt werden, auch wenn Sie keine Winterreifen m?chten. Da es derzeit keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, muss sich auch der Anbieter auf alle Eventualit?ten einstellen, teilweise zum Unmut der Kunden. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unser Service Team.

?nderung der Rechtslage
Im Sommer 2006 ist die Stra?enverkehrsordnung (StVO) ge?ndert worden. In ? 2 Abs. 3a StVO hei?t es nun: ?Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausr?stung an die Wetterverh?ltnisse anzupassen. Hierzu geh?ren insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.? Die neue Vorschrift beinhaltet damit keine generelle Winterreifenpflicht. Vielmehr gilt eine ?situative? Winterreifenpflicht. Das Verbot mit Sommerreifen zu fahren, h?ngt also von den jeweiligen Witterungsbedingungen ab.
?ber die Frage, ab welchen Wetterverh?ltnissen die Benutzung von Sommerreifen verboten ist, wird es wahrscheinlich noch viele Rechtsstreitigkeiten geben. Bei Schnee oder Eis besteht auf jeden Fall Winterreifenpflicht. Aber auch sonst sollte man im Winter Reifen mit dem Schneeflockensymbol oder der Aufschrift ?M+S? (Matsch und Schnee) aufziehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Viele Experten sind n?mlich der Meinung, dass der Grip von Sommerreifen unterhalb von 7 Grad abnimmt. Winterreifen m?ssen eine Profiltiefe von mind. 1,6 mm aufweisen, empfohlen wird jedoch eine Profiltiefe von mind. 4 mm.

Verkehrsversto?
F?hrt man trotz entsprechender Wetterverh?ltnisse mit Sommerreifen, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei einer Behinderung des Verkehrs sogar mit einem Bu?geld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet wird.

Zivilrechtliche Haftung
Die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee oder Eis kann zu einer Mithaftung des Fahrers an einem Unfall f?hren. Zudem wird die Betriebsgefahr durch die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee oder Eis erh?ht, so dass es auch aus diesem Grund zu einer Mithaftung des Fahrers und des Halters kommen kann, auch wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat. Zudem droht ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung, wenn man den Unfall grob fahrl?ssig verursacht hat. Die Vollkaskoversicherung kann sich f?r Sch?den am eigenen Fahrzeug bei ordnungswidriger Benutzung von Sommerreifen ebenfalls auf Leistungsfreiheit wegen grober Fahrl?ssigkeit berufen. Man sollte also sowohl wegen der besseren Sicherheit als auch zur Vermeidung erheblicher Schadensersatzanspr?che rechtzeitig auf Reifen umsteigen, die entweder das Schneeflockensymbol oder die Aufschrift ?M+S? tragen.

Problem: Mietwagen und Dienstfahrzeuge
Die ?nderung zur Ausr?stung von Fahrzeugen richtet sich sowohl an den Fahrer als auch an den Halter. Der Fahrer sollte bei winterlichen Bedingungen immer auf ?berlassung eines Fahrzeugs mit Winterreifen bestehen, da ihn in jedem Fall die Verpflichtung trifft, ein ausreichend ausger?stetes Fahrzeug zu f?hren. Daneben drohen aber auch Autovermietungen oder Arbeitgebern ein Verwarnungs- oder Bu?geld und eine zivilrechtliche Haftung, wenn sie Fahrzeuge trotz winterlicher Stra?enbedingungen mit Sommerreifen ?berlassen.

Winterreifenpflicht im Ausland
In ?sterreich, Italien und der Schweiz besteht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. F?r einzelne Strecken kann jedoch Winterausr?stung angeordnet werden. Winterreifen m?ssen in ?sterreich und der Schweiz mind. 4 mm Profil aufweisen. Aufgrund der drohenden zivilrechtlichen Mithaftung wird auch in diesen L?ndern im Winter empfohlen, Winterreifen zu benutzen. In den skandinavischen L?ndern sind Winterreifen grunds?tzlich vorgeschrieben. In Norwegen und Schweden gilt diese Vorschrift zwar nicht f?r ausl?ndische PKW. Aufgrund der drohenden zivilrechtlichen Haftung werden aber auch hier Winterreifen dringend empfohlen. In Frankreich kann f?r bestimmte Gebirgsstra?en Winterreifenpflicht bestehen. In Slowenien besteht Winterausr?stungspflicht vom 15.11. bis zum 15.03. eines Jahres. Ungarn schreibt vor, dass man in der Wintersaison Schneeketten mitf?hrt. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor Antritt der Fahrt z.B. bei Automobilclubs aktuelle Informationen einzuholen.

Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen sind gr?ndlich recherchiert. Dennoch kann f?r Richtigkeit und Vollst?ndigkeit keine Haftung ?bernommen werden.
? COPYRIGHT RA JOACHIM W. WOLTERS, 2006

Weitere Informationen unter: www.mietwagenmarkt.de/presse.aspx


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben