Stra?enverkehrsordnung verh?ngt Bu?gelder / Autoh?user haben gut zu tun. Winterreifen sind gefragt, nachdem der Gesetzgeber f?r diesen Winter erstmals Autofahrern, die kein Profil zeigen, mit Bu?geld droht.
Wer in diesem Winter auf vereisten oder verschneiten Stra?en h?ngen bleibt und gar den Verkehr behindert, muss mit Bu?geld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Novelle der Stra?enverkehrsordnung sorgt derzeit f?r einen Boom in den Autoh?usern. ?Jetzt hat es gerade wieder etwas nachgelassen, aber in den vergangenen drei Wochen hatten wir Hochbetrieb?, sagte J?rgen Blank vom Autohaus Neumaier in Haslach.
Volle Terminkalender
Er zeigt das Kristall-Symbol, das auf den Reifen abgebildet sein muss, damit sie als Winterreifen gelten und tr?stet: ?Winterreifen sind billiger als die Reparatur jeder Delle!?. ?Wir waren in den letzten drei Wochen ?berbelegt und haben auch f?r die n?chsten zwei Wochen noch volle Terminkalender?, sagt Theo Armbruster, Meister in der Werkstatt des Autohauses Schmid in Hausach. Vor allem, wenn der Wetterbericht Schnee brachte, entschieden sich viele spontan, dass sie nun sofort Winterreifen br?uchten und bescherten den Mechanikern ?berstunden.
?Bei verschiedenen Gr??en gibt es schon Engp?sse?, sagte Anny Schafheutle vom Autohaus W?schle in Wolfach. Viele Kunden seien verunsichert und meinen, sie bekommen sofort ein Bu?geld aufgebrummt, wenn sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind. Dies ist nicht so (siehe Spalte ?Hintergrund?), ?aber vor dem Punkt im Flensburg haben viele gro?en Respekt?, sagt Anny Schafheutle.
In Hornberg gibt es zurzeit kaum mehr zu tun als in den vorigen Jahren. Dort liegt man n?mlich einige Meter h?her, und die Autofahrer f?hlten sich ohne Winterreifen schon immer unwohl. ?Die Engp?sse gibt es jedes Jahr?, wundert sich Barbara Lehmann vom Autohaus Lehmann, dass auch f?r die Reifengro?h?ndler der Winter jedes Jahr ?berraschend kommt.
Hintergrund:
Die Erg?nzung der Stra?enverkehrsordnung wirft derzeit viele Fragen auf. Ein f?hrender Reifenhersteller gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
? F?hrt die StVO-Novelle eine Winterreifenpflicht ein?
Nein. Bei einer allgemeinen Winterreifenpflicht m?sste man in einem bestimmten Zeitraum grunds?tzlich Winterreifen aufziehen, wie dies in einigen Nachbarl?ndern der Fall ist. Dennoch, jeder Autofahrer ist aufgefordert, sich aus allgemein zug?nglichen Quellen wie beispielsweise aus Testberichten dar?ber zu informieren, welche Reifen f?r den von ihm ins Auge gefassten Einsatz geeignet sind.
? Werde ich bestraft, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
Das h?ngt von den konkreten Wetter- und Stra?enverh?ltnissen ab. Wer im Winter bei trockenen Stra?en mit Sommerreifen gut voran kommt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, soll nicht belangt werden. Wer aber auf verschneiten oder angeeisten Stra?en nicht voran kommt, soll zur Rechenschaft gezogen werden.
? Bin ich mit Winterreifen stets auf der sicheren Seite?
Ja, vorausgesetzt, sie sind nicht abgefahren, so dass eine eventuelle Verkehrsbehinderung bei Schnee und Eis nicht auf eine zu geringe Profiltiefe zur?ckzuf?hren ist.
? Ist das Fahren von Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?
Hier gilt ebenfalls: Es h?ngt in erster Linie davon ab, ob der Zustand der Reifen ein problemloses Vorankommen erm?glicht. Wer mit Ganzjahresreifen f?hrt und keine Probleme verursacht, muss kein Bu?geld zahlen.
? Was versteht der Gesetzgeber unter einer geeigneten Bereifung?
In diesem Punkt wird der Gesetzgeber nicht konkret. ?Geeignet? ist eine Bereifung immer dann, wenn sie unter den jeweiligen Stra?en- und Wetterverh?ltnissen das bestm?gliche Vorankommen erm?glicht.
? Was kostet es mich, wenn ich mit Sommerreifen im Schnee h?ngen bleibe?
Wer bei Matsch, Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, bleibt ein sommerbereiftes Fahrzeug liegen und behindert es den Verkehr, setzt es 40 Euro Bu?geld und ein Punkt in Flensburg.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.