Sie sind hier:   Startseite / Zusammenstoß mit Haarwild

Zusammenstoß mit Haarwild

Versicherungsschaden – „Lebloses Wildschwein“ überfahren

„Lebloses Wildschwein” ist Tiergefahr

Auch das Überfahren eines leblosen Wildschweins, das schon länger auf der Fahrbahn liegt, bedeutet einen Zusammenstoß mit Haarwild.

Die Kasko-Versicherung ist daher verpflichtet den Fahrzeugschaden zu ersetzen. Aus den Fahrzeugversicherungsbedingungen ergibt sich nicht, dass solches Haarwild sich in Bewegung befunden haben muss. jlp

So entschied das Landgericht Stuttgart:
Az.: 5 S 244/06


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben