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Autobahnmanieren - Drängler

12 Juli, 2009

Drängler handeln verkehrswidrig und werden hart bestraft.

Drängeln auf der Autobahn ist verboten. Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nötigt und von der Autobahnspur verscheuchen möchte, handelt verkehrswidrig.

Gemäß STVO Strafgesetzbuch § 240 ist dies Nötigung und wird mit Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft bestraft.

Auch kann die Fahrererlaubnis entzogen werden.
uborst


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