Parkverbot - Parken im Halteverbot
Standen Sie im Parkverbot oder Halteverbot, dann müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkteeintrag rechnen. Hier erfahren Sie, was Ihnen dieser Verkehrsdelikt kostet.
Bei den einzelnen Verboten ist zu unterscheiden zwischen:
- Halteverbot: Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten
- Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt
- Parken: Hier verlassen Sie Ihr Fahrzeug und Halten länger als drei Minuten
Parkverbot und Halteverbot
| Verstoß | Punkte | Bußgeld EURO | Fahr-
verbot |
| Sie haben an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt und hierbei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 1 P | 40 | nein |
| Sie haben vor oder in einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 1 P | 50 | nein |
| Sie haben das 'Unbedingtes Haltgebot', Verkehrszeichen 206, nicht befolgt und deshalb einen Anderen gefährdet | 3 P | 50 | nein |
| Sie haben das Parkverbot missachtet | 15 | nein | |
| Sie haben das Halteverbot missachtet | 10-15 | nein | |
| Parken im Fußgängerbereich | 30 | nein | |
| Parken auf einem Behindertenparkplatz | 35 | nein | |
| Parken auf einer Sperrfläche | 25 | nein | |
| Überschreitung der Höchstparkdauer | |||
| ... bis zu einer Stunde | 10 | nein | |
| ... bis zu zwei Stunden | 15 | nein | |
| ... bis zu drei Stunden | 20 | nein | |
| ... mehr als drei Stunden | 25 | nein |
Alle Angaben ohne Gewähr