Parkverbot und Halteverbot
 

Parkverbot - Parken im Halteverbot

Standen Sie im Parkverbot oder Halteverbot, dann müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkteeintrag rechnen. Hier erfahren Sie, was Ihnen dieser Verkehrsdelikt kostet.

Bei den einzelnen Verboten ist zu unterscheiden zwischen:


- Halteverbot: Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten
- Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt
- Parken: Hier verlassen Sie Ihr Fahrzeug und Halten länger als drei Minuten



Parkverbot und Halteverbot

Verstoß Punkte Bußgeld EURO Fahr-
verbot
Sie haben an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt und hierbei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 40 nein
Sie haben vor oder in einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 50 nein
Sie haben das 'Unbedingtes Haltgebot', Verkehrszeichen 206, nicht befolgt und deshalb einen Anderen gefährdet 3 P 100 nein
Sie haben das Parkverbot missachtet   15 nein
Sie haben das Halteverbot missachtet   10-15 nein
Parken im Fußgängerbereich   30 nein
Parken auf einem Behindertenparkplatz   35 nein
Parken auf einer Sperrfläche   25 nein
Überschreitung der Höchstparkdauer      
... bis zu einer Stunde   10 nein
... bis zu zwei Stunden   15 nein
... bis zu drei Stunden   20 nein
... mehr als drei Stunden   25 nein

Alle Angaben ohne Gewähr

Wichtige Berichte rund ums Parkverbot und Halteverbot:


Neue Schilderwaldverordnung - Einspruchswelle gegen Bußgeldbescheide
Verkehrsrecht Parken - Parkflächenmarkierungen
Drängeln verboten