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Punkteeintrag in Flensburg 

Informationen zum Punkte-Abbau und zur Punkte-Löschung

So werden Sie Ihre Flensburger Punkte wieder los: Entweder durch die automatische Punktelöschung durch Verjährung oder dem Punkteabbau durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Das Punktesystem wurde seit 01. Mai 2014 auf das Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt und aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER). Dies bedeutet, eine Änderung bei der Punktelöschung und den Punkteabbau.

Welche Möglichkeiten beim Punkte-Abbau gibt es?

Nach wie vor haben Sie die die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie z. B. freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Mit dieser Teilnahme können Sie dann 1 Punkt abbauen, jedoch nur einmal in 5 Jahren.

Punkte-Löschung:

Wann werden die Punkte in der Verkehrssünderkartei gelöscht?

In unserer Übersicht finden Sie die festen Tilgungsfristen und die einheitliche Überliegefrist von 1 Jahr für die Tilgung der eingetragenen Verkehrsverstöße:

  • 3,5 Jahre ( = 2,5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
  • 6 Jahre ( = 5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot mit 2 Punkte
  • 6 Jahre ( = 5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug mit 2 Punkte
  • 10 Jahre für verwaltungsbehördliche Entscheidungen
  • 11 Jahre ( = 10 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für schwere Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug mit 3 Punkte

Ihren Punktestand können Sie nach wie vor beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.


Rückblick

Nachfolgend finden Sie Infos zur Punktelöschung und zum Punkteabbau – gültig bis 30. April 2014

Punktelöschung:

Die Eintragungen im Verkehrsregister werden nach folgenden Fristen und einer Überliegefrist (1 Jahr) automatisch gelöscht.

Die Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach Eintrag gelöscht. Die Bedingung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteren Punkte dazugekommen, sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.

Die Punkte Löschung bei Straftaten erfolgt erst nach fünf Jahren. Hierbei sind allerdings die Alkohol- und Drogenfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgenommen.

Nach 10 Jahren werden die Flensburger Punkte in den übrigen Fällen gelöscht. Hierzu gehören, insbesondere Trunkenheitsfahrten und Führerscheinentzug.

Punkteabbau:

Generell gilt: Flensburger Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.

4 – 8 Flensburger Punkte im Strafregister: Punkte-Abbau durch freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar

  • Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktestand von 8 Punkten 4 Punkte erlassen.

9 – 13 Punkte im Strafregister: Weniger Punkte durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Hat der Betroffene zwischen 8 und 13 Punkten in seinem Strafregister, wird er schriftlich verwarnt. Er erhält mit diesem Bescheid seine einzeln aufgelisteten Vergehen, und einen Hinweis auf die Möglichkeit an einem Seminar teilzunehmen.

  • Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktekonto von 9 bis 13 Punkten allerdings nur 2 Punkte erlassen.

Das Seminar kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren besucht werden.

14 – 17 Punkte: Hier ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht

Der Betroffene wird hier ebenfalls schriftlich verwarnt. Mit dem Bescheid über seine einzeln aufgelisteten Vergehen, bekommt er auch die Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wer an diesem Pflicht-Seminar nicht teilnimmt, dem wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Hat der Betroffene bereits an einem solchen Seminar in den letzten fünf Jahren teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt. Ein Punkte-Rabatt wird ihm dabei nicht gewährt.

  • Hier gibt es die Möglichkeit, sich verkehrspsychologisch beraten zu lassen. Wer das macht, bekommt 2 Punkte erlassen.

18 Punkte auf einmal

Wer auf einmal 18 Punkte erreicht, ohne dass er die oben beschriebenen Hilfestellungen in Anspruch nehmen konnte, dem werden automatisch nur 14 Punkte zugewiesen.

18 Punkte: Fahrerlaubnis-Entzug

Wer 18 Punkte gesammelt hat, gilt als ungeeigneter Autofahrer. Ihm wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener medizinisch psychologischer Untersuchung, auch MPU genannt, möglich.

 

Hier finden Sie interessante Berichte zum Thema „Punkteeintrag in Flensburg“:

  • Novelle der Straßenverkehrsordnung – Die StVO wurde überarbeitet, die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Vergehen sollen teilweise deutlich verschärft werden. Ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo drohen ein Punkteeintrag in Flensburg, Fahrverbot und 80 Euro Strafe. 
  • Immer mehr Verkehrsteilnehmer müssen zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – Zur MPU müssen Personen, die bei einer ersten Auffälligkeit mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Standstreifen auf der Autobahn – Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es untersagt, auf der Autobahn oder dem Pannenstreifen zu halten. Das Parken auf dem Seitenstreifen wird mit Bußgeld und einen Punkt in Flensburg geahndet.
  • Punkte abbauen – Das war das Ziel der Punktereform, aber was hat sie wirklich gebracht? Fakt ist, seit der Punktereform gibt es keinen Anstieg der Führerscheinentzüge sowie der Eintragungen in die Flensburger Verkehrssünderkartei.
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Ein Kommentar zu “ Punkteeintrag in Flensburg – Punkte-Löschung und Punkte-Abbau ”

  1. u.b.

    Punkteabbau:
    Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder können unter bestimmten Umständen Flensburger Punkte abbauen.

    Punktelöschung:
    Unterschiedliche Tilgungsfristen gelten je nach Anzahl der eingetragenen Punkte und die Art des Regelverstoßes.

    Ein Punkt verfällt üblicherweise nach zweieinhalb Jahren,

    zwei Punkte nach fünf Jahren.

    Drei Punkte bleiben zehn Jahre gespeichert.

    Euer
    bussgeldkatalog.biz-Team

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