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Strafe: Es hat Zoom gemacht, wenn Temposünder Fragen stellen

Nur selten kommen Temposünder um eine Strafe für ihren Delikt davon. Im Überblick finden Sie die sieben häufigsten Fragen nach Geschwindigkeitsverstößen – und ihre Antworten:

Es passiert so schnell: Ein Moment der Unachtsamkeit, Zoom und ein rötlicher Blitz reißt einen aus allen Träumen. Zu schnell gefahren. Dem Schreck folgt im Handumdrehen der Ärger. Über das eigene Fehlverhalten, über die unnötige Geldbuße, vielleicht sogar über den ein oder anderen Punkt in Flensburg, wenn nicht gar im Extremfall über ein Fahrverbot. 2,8 Millionen Autofahrer werden jährlich beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg als Temposünder registriert, weil sie mit mindestens 21 Stundenkilometern zu schnell unterwegs waren und dafür Punkte gesammelt haben.
Die ADAC-Rechtsberatung weiß ein Lied davon zu singen. Bei bis zu 1.500 Mitgliederanfragen täglich dreht es sich häufig um Tempoverstöße – und wie man vielleicht doch noch um eine Strafe herumkommt. Meistens können die Verkehrsjuristen da aber wenig Hoffnung machen.

Die sieben häufigsten Fragen nach Geschwindigkeitsverstößen – und ihre Antworten – haben wir hier zusammengestellt:

„Ich musste schnell zum Flieger. Komme ich damit um ein Fahrverbot herum?“ Nein, wenn es sonst nichts Entlastendes gibt. Im Gegenteil: Wer sich so rechtfertigt, gibt zu, absichtlich zu schnell gefahren zu sein – und riskiert wegen Vorsatz eine Verdoppelung der Geldbuße.

„Sind die Messgeräte zuverlässig?“ Sie sind in der Regel korrekt. Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt.

„Kann ich mein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln?“ Nur im Ausnahmefall, wenn ganz besondere Gründe vorliegen. Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Geldbuße – meist wird verdoppelt – von einem Fahrverbot abgesehen werden.

„Ich bin ein 18-jähriger Fahranfänger und mit 21 Stundenkilometern zu schnell geblitzt worden. Verlängert sich jetzt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids meine Probezeit?“ Ja, von zwei auf vier Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden: Kostenpunkt rund 250 Euro.

„Ich habe das Tempo-30-Schild glatt übersehen. Lohnt sich ein Einspruch?“ Kaum. Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu erkennen war – das prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet.

„Ich habe wegen 13 Stundenkilometern zu viel kein Verwarnungsgeld, sondern gleich einen teuren Bußgeldbescheid bekommen. Warum?“ Das kann passieren, wenn das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verloren geht. Dies wertet die Behörde als „nicht bezahlt“ und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dann werden neben 25 Euro Strafe auch 28,50 Euro Verfahrenskosten fällig. Wer einen Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt das Geld erstattet.

„Reicht ein schlechtes Foto?“ Das Foto muss eine zweifelsfreie Identifizierung erlauben. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen. Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. mid/le
Bildunterschrift: mid München – Temposünder kommen nur selten um eine Strafe für ihr Delikt davon. Einige beliebte Ausreden verschlimmern die Angelegenheit sogar noch.


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