Verjährung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
Wann verjährt eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, allerdings nur, solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate.
Ordnungswidrigkeiten wegen Drogen- oder Alkoholdelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten, Verkehrsstraftaten allerdings frühestens nach 3 Jahren.
Falls Ihnen vor Gericht ein Verfahren zur Last gelegt wird, welches gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat ist, gilt hier als gesetzliche Verjährungsfrist, die Frist aus dieser Strafdrohung.