Urteil: Jahreswagen darf nicht zu alt sein
Wer ein gebrauchtes Fahrzeug als „Jahreswagen“ kauft, obwohl es zum Zeitpunkt der Erstzulassung bereits l?nger als ein Jahr auf Halde stand, kann vom H?ndler einen Preisnachlass verlangen. In einem vom ADAC jetzt ver?ffentlichten Urteil sprach der Bundesgerichtshof (AZ.: VIII ZR 180/05) auf dieser Grundlage einem K?ufer einen Preisnachlass zu.
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Von u.b. am 15.03.2007
um 13:37 Uhr
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